Kapitel 9 Die Kirche
Abschnitt 3 Einführung der Reformation
Im Laufe des Mittelalters war die Regierungsgewalt immer mehr auf die Territorialherrn, auf Fürsten, Grafen, Bischöfe übergegangen. Der Landesherr war für Staat und Kirche
zuständig und verantwortlich. Zu Beginn des 16. Jh. begann, bedingt durch wichtige Entdeckungen, ein weltwirtschaftlicher Umschwung und mit dem Auftreten des Mönchs von
Wittenberg und seiner neuen Lehre eine geistige Umgestaltung des Lebens. Es begann eine Zeit sozialen und geistigen Ringens, die Reformation. Zu dieser Zeit waren Herren
über das Vierherrische für die Nassauer die Grafen Wilhelm von Dillenburg, Philipp III. von Weilburg und Philipp II. von Idstein und für Hessen der Landgraf Philipp. Wie
verhielten sich nun diese Landesherren gegenüber den Reformationsbestrebungen?
Landgraf Philipp von Hessen, 1504 in Marburg geboren, trat schon als Zwanzigjähriger zum evangelischen Glauben über, obwohl er 1523 Christine, die Tochter Herzogs Georg von
Sachsen, Luthers ärgstem Feind, geheiratet hatte. Ein Treffen mit Melanchton, den der Landgraf 1524 zufällig auf einer Reise nach Heidelberg traf, soll ihn in seinem Glauben
besonders gestärkt und gefestigt haben. Der Erfolg der jungen Kirche auf dem Reichstag in Speyer 1526 war unstreitig das Verdienst Philipps, der durch sein Auftreten, seine
politische Klugheit und Gelehrsamkeit bei seinen Gegnern den stärksten Eindruck hinterließ. 1526 berief er einen kirchlichen Landtag nach Homberg mit Vertretern der Kirchen,
der Klöster und der Ritterschaft, der beschloss, den evangelischen Glauben im ganzen Herrschaftsgebiet einzuführen. Die Gemeinden sollten ihre Pfarrer und Kirchenvorsteher
selbst wählen, die Klöster sollten aufgehoben werden. In langen Artikeln wurde ausgeführt, dass eine Zeitlang das Wort Gottes gepredigt werden sollte, damit jeder in der Lage
wäre, sich selbst zu unterrichten, dann sollte an einem bestimmten Sonntag eine Versammlung einberufen und jeder vom Pfarrer befragt werden, ob er die neue Ordnung annehme.
Der Landgraf ließ diesen Vorschlag sogar Luther zur Begutachtung vorlegen, der mit starken Bedenken zustimmte. Philipp eröffnete 1527 die erste evangelische Hochschule
Deutschlands in Marburg und nahm einen Freund Luthers, den Adam Krafft aus Fulda, zu seinem Hofprediger. Seinen Wahlspruch Verbum domini manet in eternum (Gottes
Wort bleibt in Ewigkeit) ließ er über der Tür seiner Herberge und auf den Armbinden seines Gefolges anbringen.
Graf Philipp III. von Nassau-Weilburg war seit 1524 der neuen Lehre zugetan und hat sie 1533 in seinem Gebiet eingeführt. Graf Wilhelm von Nassau-Dillenburg war durch Kurfürst
Friedrich von Sachsen mit der evangelischen Lehre in Kontakt gekommen und schon 1518 hatte er in seinem Gebiet den Ablasshandel verboten. Nur Graf Philipp II. von
Nassau-Idstein war der alten Lehre treu geblieben und verhinderte ein einheitliches Vorgehen der vier Herren im Vierherrengebiet.
In dieser Zeit lebte auch der 1493 in Nastätten geborene Wilhelm Nesen, ein eifriger Anhänger Luthers, Gründer einer Lateinschule in Frankfurt, der allerdings schon mit 31
Jahren ums Leben kam.
Landgraf Philipp versuchte die Reformation im Vierherrischen voranzubringen. Am 18. Oktober 1527 benachrichtigte der Landgraf seinen Oberamtmann Heinrich von Isenburg auf
Rheinfels, dass er seinen Hofprediger Adam Krafft von Fulda zum Visitator ernannt und demselben Vollmacht erteilt habe, alle untauglichen Pfarrer abzusetzen, tauglichere an
ihre Stelle zu berufen und den kirchlichen Neuaufbau in dem Landgericht der vier Herren auf dem Einrich vorzunehmen. Am 19. Dezember 1527 hat dieser Visitator alle
vierherrischen Geistlichen im Kloster Gronau versammelt. Rudolf Herold beschreibt in seinem Buch Katzenelnbogen und der Einrich ausführlich das Geschehen 1527 im
Kloster Gronau. Es heißt darin unter anderem: Diese Zeit vor Weihnachten fanden die Reformatoren zu Rheinfels für den Beginn ihres Werkes geeignet, zumal der
landgräfliche Befehl noch vor Jahresschluss entscheidende Maßnahmen erwartete. Junker Berthold war am 18. Dezember rechtzeitig von Rheinfels aufgebrochen, um zu Kloster
Gronau im Auftrag des Oberamtmannes für die geistlichen Kommissare Quartier zu machen. Nun war es soweit. Schon sind die 33 Priester, also alle Stelleninhaber, zur
vorgeschriebenen Zeit um 9 Uhr, gastlich bewirtet und harren mit den sich sammelnden Mönchen der Dinge, die da kommen sollen. Endlich war auch die Kommission erschienen,
etwas verspätet, denn die hartgefrorenen Wege hatten den Rollwägelchen den dreistündigen Weg recht sauer gemacht. Nach kurzer Stärkung trat die Kommission mit dem
apostolischen Gruß in die geräumige Klosterkapelle. Herold schreibt dazu weiter in Heimat und Glaube": Im Namen des Landgrafen hatte der Visitator den
Versammelten 6 Artikel vorzulegen, welche sie künftig gewissenhaft beachten sollten, nämlich den Gottesdienst nach Luthers Schrift Von der deutschen Messe
abzuhalten, die anstößige Ordnung vom Messopfer wegzulassen, die abgöttisch verehrten Bilder zu beseitigen, weniger Kerzen anzuzünden, keine Wallfahrten mehr zu veranstalten
und endlich die Zahl der Feiertage zu beschränken. Obschon sämtliche Geistliche dieser Versammlung beiwohnten und sich für die Reformation erklärten, so konnte doch im
Einrich zunächst nichts durchgesetzt werden. Der Visitator hatte nur im Namen des Landgrafen Philipp von Hessen gesprochen. Der Dekan Klas von Marienfels hielt es
deshalb für seine Pflicht, sofort die Amtmänner in Nassau zu benachrichtigen.
Wie verhielten sich dazu die anderen Teilhaber des Vierherrischen? Der Weilburger Graf wiedersprach nicht, Graf Wilhelm von Dillenburg ließ den Dingen ihren Lauf, nur Graf
Philipp von Nassau-Idstein, ein streng konservativer Charakter, unterstützte die Geistlichen, welche die alten Bräuche beibehalten wollten. Es ergaben sich seltsame Zustände.
Der Pfarrer von Marienfels wollte beim katholischen Brauch bleiben, da ihm dies aber von Hessen untersagt wurde, hielt er in der einen Woche lutherischen, in der anderen
katholischen Gottesdienst. 1532 wurde ihm ein evangelischer Prädikant, der Pfarrer Johann Mangel, zugegeben und jeder hielt vorerst den Gottesdienst nach seiner Weise ab.
In Obertiefenbach, Wallmenach und Weyer predigten verheiratete Geistliche das Evangelium, lasen deutsche Messen und reichten das Abendmahl in beiderlei Gestalt. Die
Geistlichen in Niederbachheim, Dornholzhausen und Singhofen blieben der katholischen Kirche treu. Trotz des Widerspruchs von Nassau-Idstein trafen die drei anderen Herren
des Vierherrischen Anordnungen, um der Reformation zum Durchbruch zu verhelfen. 1533 wurden gemeinsame Kirchenvisitationen durchgeführt und im Jahre 1535 trafen sich ihre
Kommissare in Braubach und einigten sich für das Vierherrische in folgenden Punkten:
- An jedem Ort soll ein Prädikant bestellt werden, der das Wort Gottes lauter und rein verkündige.
- Mit den Sakramenten und Ceremonien soll es nach dem Evangelium gehalten und das Abendmahl in beiderlei Gestalt gereicht werden.
- Anstatt der Messe soll das Wort Gottes verkündet werden.
- In jeder Pfarrei soll ein Kasten aufgerichtet werden der Armut zugut, dahin sollen die Einkünfte fließen, welche bisher zu dem Bau, den Bruderschaften, den Spenden und Kalanden gegeben wurden.
- Zur Verwaltung der Kasten sollen zwei oder drei redliche und ehrbare Personen dem Pfarrer beigeordnet werden, welche sich der Armen annehmen.
- Aufrührerische und verführerische Prediger und Wiedertäufer sollen nicht geduldet werden.
- Die abwesenden Geistlichen sollen nur die Hälfte ihrer Einkünfte erhalten, die andere Hälfte soll in den gemeinen Kasten fallen.
- Der Jugend zugut sollen Schulen errichtet werden.
Damit war ein Schlussstein gesetzt für die Reformation in unserem Gebiet, wenigstens äußerlich. Natürlich taten sich viele ehemalige Priester schwer, nun evangelische Pfarrer zu sein. Eugenius von St. Goar ließ darum seinen Pfarrern die berühmte Brandenburg-Nürnberger Kirchenordnung zugehen und sie bekamen Befehl, sich die hessischen Ordnungen abzuschreiben, und verschiedene Bücher wurden ihnen als Rüstzeug für ihre Tätigkeit empfohlen. In der Kirchenrechnung von 1540 findet sich eine Ausgabe von 4 Gulden für eine deutsche Bibel, für Melanchtons Glaubenslehre" und für ein Gesangbuch.
Bei der nächsten Visitation 1544 konnte mit Befriedigung festgestellt werden, dass die Pfarreien mit frommen und gelehrten Männern besetzt seien. Nur Singhofen hatte noch einen rohen und ungelehrten Menschen, der besser täte, einen Pflug zu halten". Der Übereifer mancher Visitatoren trug dazu bei, die Durchführung der Reformation zu erschweren. So hat der weilburgische Kommissar Romanus dem Pfarrer Jakob Rorici von Miehlen befohlen, sich in ehelichen Stand zu begeben und künftig nur die deutsche Messe zu lesen. Gemeinde und Pfarrer protestierten gegen diese Zumutung und wurden von Philipp von Idstein dabei unterstützt. Der nassauische Geschichtsschreiber Keller sagt dazu: Als in Miehlen der Befehl von Idstein erschien, es bei der alten christlichen Ordnung zu belassen, wurden sämtliche Gemeindeglieder zu dem benachbarten Marienfels, das bereits zur evangelischen Kirche übergetreten war, durch den Kirchendiener eingeladen. Als sie da erschienen, trat der edle Ritter Gerhard vom Stein auf und hielt an das Volk eine kräftige Vermahnung, der gemeinen Ordnung gemäß zu leben.
1540 hörte dann auch in Miehlen jeglicher Widerstand gegen die Reformation auf. 1539 hatte der Landgraf die Ziegenhainer Kirchenordnung erlassen, die auch für seinen Einflußbereich im Vierherrischen Geltung bekam. Nach ihr wurden jedem Pfarrer Presbyter oder Senioren beigegeben zur Aufsicht über Jugend und Gemeinde. Ihre Aufgabe war, gegen falsche Lehre, schlechtes Familienleben, Ungehorsam gegen Eltern und Obrigkeit, beharrliche Feindschaft, Ungerechtigkeit, Unzucht usw. einzuschreiten, zunächst mit gütiger Vermahnung, dann mit Zurückweisung vom Abendmahl und der Patenschaft und schließlich durch den Bann, d.h. Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft, der aber dem Superintendenten vorbehalten war. Der damals für unser Gebiet zuständige Superintendent Eugenius von St. Goar kannte sogar gegenüber dem Kaiser keine Rücksichtnahme. Als Karl V. 1532 mit 16 Schiffen rheinaufwärts fuhr, übernachtete er in St. Goar. Die Bischöfe im kaiserlichen Gefolge begehrten im Namen des Kaisers die Erlaubnis, in der Stiftskirche durch den kaiserlichen Kaplan die Messe lesen zu lassen. Eugenius lehnte dies ab. Der Kaiser betete am Grab des St. Goar und fuhr dann zu einer Messe nach Oberwesel.
Nach dem Tode Luthers und der Schlacht bei Mühlberg 1547, in der die Evangelischen unterlagen und Philipp von Hessen in Gefangenschaft geriet, begann die Gegenreformation. Der Bischof von Trier schickte seinen Sendboten Niclas in das Vierherrische. Pfarrer, die sich seinen Anordnungen nicht fügten, wurden ausgewiesen und durch katholische Interimspfarrer ersetzt. Idstein, das dem katholischen Glauben treu geblieben war, erhielt den Vorsitz im Vierherrischen. Von dem Trierer Erzbischof wurde wieder ein katholischer Dekan in Marienfels ernannt. 1548 wurde eine Kirchenzuchtordnung von den Nassauer Grafen erlassen mit dem Titel Form und Weise, wie man den vornehmsten Lastern auf dem Einrich begegnen möge. Danach sollten die Sendschöffen (Kirchenältesten) sich über folgende Vergehen Notizen machen: Wer von Hausvätern am Sonntag die Kirche versäumt, wer vor dem Segen den Gottesdienst verlässt, wer flucht usw. Die Strafe dafür betrug 4 Albus, das war etwa der Wert von einem Paar Schuhe.
Der Augsburger Religionsfrieden von 1555 gab den Evangelischen ihre Glaubensfreiheit wieder. In diesem Friedensschluss wurde übrigens auch das Läuten der 11-Uhr-Glocke angeordnet, die zum Gebet gegen die christenfeindlichen Türken rufen sollte. Alle vier Herren des Vierherrischen waren jetzt evangelisch geworden, aber sie wachten eifersüchtig über ihre jeweiligen Rechte und Kompetenzen. Bei jedem Wechsel eines Landesherren mussten alle Untertanen dem neuen Herrn ihren Huldigungseid leisten. Ein solcher Vorgang beim Amtsantritt Wilhelms IV. von Hessen, der 1584 auf der vierherrischen Wiese bei Buch stattfand, wird in einem Bericht ausführlich beschrieben. Die bei dieser Gelegenheit vorgenommene Zählung der Leibeigenen ergab 347 Leute.
Die lutherischen Pfarrer des Vierherrischen trafen sich dann regelmäßig in St. Goar oder in Nastätten zur Beratung von Lehr, Leben und Sitte. Als Landgraf Moritz den hessischen Thron bestieg, versuchte er, die reformierte Lehre in seinem Land einzuführen. Es ging dabei vor allem um die Abschaffung der Bilder in den Kirchen und die Verwendung von gewöhnlichem Brot an Stelle der Hostien. An dem 1597 in das Amt gekommene Superintendenten Christian Zindel von St. Goar hatte Landgraf Moritz einen Gesinnungsgenossen. Auch die Pfarrer von Dornholzhausen und Niederbachheim dachten reformiert. Die Gemeinden verhielten sich durchweg ablehnend. Und als sich durch Aufnahme reformierter Flüchtlinge allmählich vier reformierte Gemeinden im Vierherrischen gebildet hatten, kam es zu stürmischen Auseinandersetzungen. Es kam zu Abendmahlsverweigerungen, Besuch auswärtiger Gottesdienste und Taufen der Kinder an fremden Orten. Während des dreißigjährigen Krieges, als 1626 der kaiserfreundliche Landgraf Georg von Darmstadt im Vierherrischen einfiel, wurden die reformierten Geistlichen wieder durch Lutheraner ersetzt.
Nach dem Friedensschluss 1648 wurde der Bekenntnisstand im Vierherrengebiet noch unübersichtlicher. Der Kommissar des Kasseler Landesherrn war reformiert, der Landesherr in Rheinfels katholisch, der Inspektor in St. Goar lutherisch, die Nassauer Fürsten teils reformiert, teils lutherisch. So war im ehemals vierherrischen Gebiet ein dreifacher Bekenntniszwiespalt entstanden, denn an drei Orten hatten sich auch wieder katholische Gemeinden gebildet. Marienfels wird nicht unter den reformierten Pfarreien genannt, muss also lutherisch gewesen sein. Zum 300. Geburtstag der Reformation sollte die evangelische Kirche in Nassau eine durchgreifende Änderung erfahren. Die beiden evangelischen Bekenntnisse, die sich in ihrer Lehre immer mehr genähert hatten, sollten miteinander verschmolzen werden, um dadurch die so sehr gewünschte evangelische Einheit zu erlangen. Der Zusammenschluss zu einer evangelisch-christlichen Union wurde beschlossen. Das Unionsedikt erschien am 11.8.1817. Die Organisation wurde geregelt durch das Kirchenedikt vom 8.4.1818, das mit einigen durch die Entwicklung bedingten Änderungen bis heute bei uns Gültigkeit hat.
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9.4. Pfarrer in Marienfels
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